7 mittlungen die Aufgabe eines «Operators» im Drogenhandel gehabt haben (vgl. die Deliktsblätter betreffend «Bemerkungen zum Chatverkehr mit ‹M.________›»), was zur Konversation mit dem Beschwerdeführer passt. Der Verdacht, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Gruppierung als Drogenkurier fungiert hat, wird weiter durch die Tatsache gestützt, dass im Fahrzeug des Beschwerdeführers anlässlich der am 15. Januar 2020 in Deutschland durchgeführten polizeilichen Kontrolle 1 kg Kokain in einem eingebauten Versteck sichergestellt worden ist.