Am 24. November 2019 schrieb der Beschwerdeführer H.________: «es lohnt sich für mich nicht, wenn ich für EINS gehe, ich mache minus» resp. am 30. Oktober 2019: «Ich verdiene nicht einmal das Geld von der Route», woraufhin ihm H.________ antwortete «Warum sagtest nicht? Dass du noch ein Tag wartest […] damit du volle Tour hast» (vgl. Z. 288 ff. und 327 ff. des Protokolls der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme des Beschwerdeführers vom 3. November 2023). Auch die Konversation mit H.________ («M.________») konnte der Beschwerdeführer nicht erklären.