2023 (S. 1 f.), 5. März 2024 (S. 1 f.), 4. Juni 2024 (S. 1 f.) und die delegierte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 17. Juni 2024 (S. 2 ff.) verwiesen werden. Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts hinsichtlich des dringenden Tatverdachts werden von der Beschwerdekammer in Strafsachen geteilt.