Der Beschwerdeführer bestreitet, ausser dem 1 kg Kokain, für welches er in Deutschland verurteilt worden ist, weitere Drogen-Kurierfahrten getätigt zu haben. Er bestritt anlässlich der delegierten Einvernahmen vom 21. Juni 2023, 5. Juli 2023 und 31. August 2023 sowie der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 3. November 2023 zwar die nachgewiesenen Fahrten quer durch Europa nicht. Indes machte er andere Gründe als den Drogenhandel dafür geltend. Im Laufe der Untersuchung brachte er verschiedene Versionen vor, weshalb er die Fahrten unternommen haben will. Zuerst gab er an, in U._____