Dabei konnte die deutsche Polizei im Fahrzeug des Beschwerdeführers in einem eingebauten Versteck 1 kg Kokain sicherstellen. Der Beschwerdeführer wurde für diese Kurierfahrt mit Urteil des Landesgerichts S.________ vom 27. Juli 2020 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Am 12. Juni 2023 wurde der Beschwerdeführer auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft ausgeliefert, um die ihm in der Schweiz vorgeworfenen Straftaten beurteilen zu können. Der Beschwerdeführer bestreitet, ausser dem 1 kg Kokain, für welches er in Deutschland verurteilt worden ist, weitere Drogen-Kurierfahrten getätigt zu haben.