und F.________. Es konnten bereits mehrere Personen verhaftet und Betäubungsmittel im Mehrkilogrammbereich sichergestellt werden. Die Überwachung des vom Beschwerdeführer verwendeten Fahrzeuges R.________ (Automarke) mittels GPS und Audio zeigte, dass dieser in den vergangenen Jahren rege Fahrten in ganz Europa unternommen hatte. In der Schweiz hielt er sich jeweils nur wenige Stunden auf, bevor er weiterfuhr. Am 15. Januar 2020 wurde der Beschwerdeführer auf einer Fahrt in Deutschland kontrolliert. Dabei konnte die deutsche Polizei im Fahrzeug des Beschwerdeführers in einem eingebauten Versteck 1 kg Kokain sicherstellen.