2 wobei er pro Fahrt mindestens 1 kg Betäubungsmittel (v.a. Kokain) transportiert haben soll. Insgesamt wird dem Beschwerdeführer im Rahmen der 17 Kurierfahrten Erwerb/Erlangen, Beförderung, Einfuhr und Verschaffen/Abgabe einer 66 kg übersteigenden Menge Betäubungsmittel (mehrheitlich Kokain) vorgeworfen.