_, am 13. Juni 2024 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Staatsanwaltschaft schloss mit delegierter Stellungnahme vom 17. Juni 2024 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 21. Juni 2024 unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid auf eine Stellungnahme.