Am 15. Juni 2023 ordnete das kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an. Mit Entscheiden vom 12. September 2023, 12. Dezember 2023 und 13. März 2024 verlängerte es die Untersuchungshaft jeweils um drei Monate, letztmals bis am 11. Juni 2024. Mit Entscheid vom 10. Juni 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 11. September 2024. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 13. Juni 2024 Beschwerde.