Ziffer 2: Der Antrag des Beschwerdeführers auf Genehmigung von überwachten Videotelefongesprächen mit seiner Ehefrau und seinen minderjährigen Kindern wird insofern gutgeheissen, als die Bewilligung für überwachte Videotelefongespräche alle zwei Monate à 30 Minuten erteilt wird. Soweit weitergehend wird der Antrag abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 800.00, der Kanton Bern. Der verbleibende Drittel, ausmachend CHF 400.00, wird dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.