7 zu Art. 397 StPO). Der Fall erscheint spruchreif und ein kassatorischer Entscheid würde einen formalen Leerlauf bedeuten, weshalb die Beschwerdekammer nachfolgend reformatorisch entscheidet. Dem Beschwerdeführer sind somit alle zwei Monate überwachte Videotelefongespräche à 30 Minuten mit der Ehefrau und seinen minderjährigen Kindern in Albanien zu gestatten. Das Videotelefongespräch ersetzt dabei das normale Telefongespräch.