Er möchte sie ebenso sehen wie die Kinder ihn sehen möchten. Das Bedürfnis sei umso dringender, als er seit bald einem Jahr in Haft sei und das Verfahren voraussichtlich noch einige Zeit dauern werde. Das Alter der Kinder ergibt sich nicht aus den Akten und es wird auch nicht ausgeführt, ein regelmässiger visueller Kontakt sei erforderlich, um einer unnötigen Entfremdung vorzubeugen (wie das beispielsweise bei Kleinkindern der Fall sein kann). Der persönliche Kontakt wird durch die vierzehntäglichen Telefonate à 30 Minuten sowie die Möglichkeit von überwachten Besuchen à 1 Stunde grundsätzlich gewährleistet.