Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 15. Januar 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm zu gestatten, alle 14 Tage ein überwachtes Videotelefongespräch mit seiner Familie in Albanien zu führen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.