Mit Verfügung vom 3. Januar 2024 wies die Staatsanwaltschaft den Antrag des Beschuldigten auf Genehmigung von Videotelefonie mit seiner Familie anlässlich der überwachten Telefonate ab. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 15. Januar 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein.