Bern, 24. Dezember 2024 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Horisberger Die Gerichtsschreiberin: Lauber i.V. Gerichtsschreiberin Baloun Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt.