6 mit der Zustellung eines Strafbefehls rechnen musste und ihm die Pflicht oblag, darum besorgt zu sein, dass ihm Entscheides der Strafbehörde ordnungsgemäss zugestellt werden können. Es trifft zwar zu, dass der Beschwerdeführer nicht zeitlich unbegrenzt mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheidungen der Strafbehörden rechnen musste, wenn diese über längere Zeit passiv blieb.