der polizeilichen Einvernahme vom 20. September 2023 darüber informiert worden ist, dass er verzeigt werde und mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheiden der Strafbehörde, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen müsse (vgl. S. 5 des Anzeigerapportes der Kantonspolizei Bern vom 20. November 2023; vgl. gleichermassen den auf dem Protokoll der polizeilichen Einvernahme vom 20. September 2023 gemachten, vom Beschwerdeführer unterzeichneten Vermerk betreffend In-Aussicht-Stellen von Verzeigung und Zustellung von Mitteilungen und Entscheiden der Strafbehörde, insbesondere eines Strafbefehls).