8. Nach dem Gesagten wusste der Beschuldigte von der Anzeigeerstattung nach dem Verkehrsunfall vom 20.09.2023 und damit auch, dass ein Strafverfahren gegen ihn hängig war, weswegen er - früher oder später - mit der Zustellung gerichtlicher bzw. staatsanwaltschaftlicher Sendungen sowie insbesondere eines Strafbefehls rechnen musste. Der Strafbefehl wurde dem Beschuldigten am 03.01.2024 - offenbar via seine im selben Haushalt wohnende Ehefrau - rechtsgültig zugestellt und in der Folge (rechtzeitig) zur Kenntnis gebracht.