Schliesslich ist auch der Verweis auf das parallele Administrativverfahren des Strassenverkehrsund Schifffahrtsamts (SVSA) des Kantons Bern und das Argument, dass sich der Beschuldigte als rechtsunkundige Person bzw. als juristischer Laie der Rechtslage nicht bewusst gewesen sei, unbehelflich. Zwar ist es richtig, dass eine Verkehrsregelverletzung in der Regel zwei Verfahren nach sich zieht, welche sich auf denselben Polizeirapport stützten und gleichzeitig und unabhängig voneinander von zwei verschiedenen Behörden durchgeführt werden.