_, am 10. Juni 2024 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau im Verfahren PEN 24 41 vom 28. Mai 2024 sei aufzuheben und es sei gerichtlich festzustellen, dass die Einsprache des Beschuldigten und Beschwerdeführers vom 07. Februar 2024 gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 29. Dezember 2023 gültig ist. 2. Die Angelegenheit sei zur Fortführung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau zurück zu weisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen