1. Mit Strafbefehl EO 2023 17197 vom 29. Dezember 2023 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde der Beschuldigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend total CHF 3'000.00, bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 7. Februar 2024 Einsprache. Mit Schreiben vom 8. Februar 2024 teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mit, dass nach ihrer Auffassung die Einsprache verspätet erfolgt sei.