1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 29. Mai 2024 (KZM 24 1078) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat die Beschwerdeführerin unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens KZM 24 1078, festgesetzt auf CHF 400.00, sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 24 235, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern.