Das Verfahren ist bereits weit vorangeschritten und es sind keine ausstehenden Beweiserhebungen ersichtlich, die kollusionsgefährdet sind. Die Staatsanwaltschaft führt in ihrem Haftantrag vom 21. Mai 2024 zu den geplanten Ermittlungshandlungen aus, es seien im Rahmen des interkantonalen Gerichtsstandsverfahrens noch die definitive Zuständigkeit zu klären, ein Sammelrapport durch die Kantonspolizei