15 ten. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass E.________ – seinem Strafregisterauszug resp. seinen eigenen Aussagen zufolge – in der Vergangenheit auch nicht vor Rechtspflegedelikten zurückschreckte und auch im vorliegenden Verfahren betreffend E.________ sowie A.________, welche nach wie vor eine Paarbeziehung führen, gleichgelagerte Vorwürfe im Raum stehen.