_ habe eine unsichere Fahrweise und sei einmal in einen Steinblumentopf gefahren. Weiter habe auch die Beschwerdeführerin selber bestätigt, mehrfach beim Manövrieren Schäden verursacht zu haben. Den Aussagen der Beschwerdeführerin lässt sich entnehmen, dass sie einmal beim Ausparken in einen Blumentopf gefahren sei (Einvernahme vom 9. Februar 2024, Fragen 81 ff.) und einmal, ebenfalls während des Ausparkens, beim Rückwärtsfahren eine Hauswand touchiert habe (Einvernahme vom 9. Februar 2024, Frage 88).