So gab sie beispielsweise zu, in der Nacht vom 6. auf den 7. Februar 2024 ein Motorfahrzeug gelenkt zu haben (Einvernahme vom 1. Mai 2024, Rz. 746 ff.) und führte zudem aus, dass sie sowohl den gestohlenen BMW (Einvernahme vom 24. Februar 2024, Frage 11 ff.) als auch den gestohlenen Audi (Einvernahme vom 9. Februar 2024, Frage 78 ff.) mehrfach gelenkt habe. Zudem wurde sie am 24. Februar 2024 durch die Grenzwache angehalten, als sie ein Motorfahrzeug gelenkt hatte (vgl. Bericht Zoll Aargau vom 24. Februar 2024). Damit liegt der dringende Tatverdacht vor, dass die Beschwerdeführerin mehrfach ohne Berechtigung ein Motorfahrzeug gelenkt hat.