Letztlich wird es Aufgabe des Sachgerichts sein, die Aussagen gegeneinander abzuwägen und das Geständnis der Beschwerdeführerin auf dessen Glaubwürdigkeit hin zu prüfen. Bezüglich des Diebstahls zum Nachteil von H.________ ergibt sich der dringende Tatverdacht aus dem Umstand, dass die bei dem Diebstahl aus dem Fahrzeug entwendeten Ausweisschriften anlässlich einer am damaligen Wohnort der Beschwerdeführerin durchgeführten Hausdurchsuchung sichergestellt werden konnten (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 15. Februar 2024). Weiter liegt auch hinsichtlich des der Beschwerdeführerin gemeinsam mit E._____