je mit Hinweisen). 6.2 Wie dem Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 21. Mai 2024 entnommen werden kann, wird gegen die Beschwerdeführerin ein Strafverfahren wegen Diebstahls, Hehlerei, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Begünstigung, Irreführung der Rechtspflege, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Dabei wird ihr vorgeworfen, die zur Diskussion stehenden Delikte zumindest teilweise mit D.________ und/oder E.________ begangen zu haben.