Nachdem A.________ am 27. Februar 2024 festgenommen worden war, wurde durch das kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) erstmals bis am 26. Mai 2024 Untersuchungshaft angeordnet. Mit Entscheid vom 29. Mai 2024 verlängerte es die Untersuchungshaft um zwei Monate bis am 26. Juli 2024. Gegen diesen Verlängerungsentscheid erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin oder Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.______