1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Diebstahls, Hehlerei, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Begünstigung, Irreführung der Rechtspflege, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nachdem A.________ am 27. Februar 2024 festgenommen worden war, wurde durch das kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) erstmals bis am 26. Mai 2024 Untersuchungshaft angeordnet.