3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu einem Drittel, ausmachend CHF 400.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die verbleibenden CHF 800.00 trägt der Kanton Bern. 4. Der unentgeltlichen Rechtsbeiständin des Beschwerdeführers wird eine amtliche Entschädigung von CHF 1'249.40 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Eine Rückzahlungspflicht entfällt.