8. Der Beschwerdeführer beantragt die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren und die Beiordnung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Rechtsbeiständin. 8.1 Vorliegend wurde festgehalten, dass es den Angehörigen eines Opfers möglich sein muss, für die Abklärung von dessen Tod einzustehen. Demnach können die Angehörigen der Opfer gestützt Art. 121 Abs. 1 StPO in die Rechte der Opfer eintreten und sich als Strafkläger am Verfahren beteiligen. Grundsätzlich steht auch den Angehörigen als Rechtsnachfolger der Opfer die unentgeltliche Rechtspflege