7.4 7.4.1 Wie der Beschwerdeführer zu Recht vorbringt, lässt die Beschwerdekammer Angehörige im Verfahren betreffend die Untersuchung eines aussergewöhnlichen Todesfalls als Privatkläger grundsätzlich zu: Im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 2020 13+14 vom 25. Februar 2020 setzte sich die Beschwerdekammer ausführlich mit der Frage auseinander, ob die Eltern, deren Sohn in einer kantonalen psychiatrischen Einrichtung Suizid begangen hatte, im Verfahren betreffend die Untersuchung des aussergewöhnlichen Todesfalls als Privatkläger zuzulassen seien.