6.3 Vorliegend eröffnete die Staatsanwaltschaft mit Eröffnungsverfügung vom 8. September 2023 eine Untersuchung zur Abklärung des aussergewöhnlichen Todesfalls gemäss Art. 253 StPO und ordnete die Überführung des Leichnams ins Institut für Rechtsmedizin zwecks Obduktion an. Mit Haus- und Durchsuchungsbefehl vom 11. September 2023 wurde die Durchsuchung des Zimmers von C.________ sel. inkl. Durchsuchung der elektronischen Geräte angeordnet. Zudem wurden diverse polizeiliche Einvernahmen durchgeführt. Mit Ermittlungsauftrag vom 27. Oktober 2023 gemäss Art.