Unter diesen Umständen werde keine Ausdehnung gegen bekannte oder unbekannte erwachsene Täterschaft erfolgen. Daher sei mangels Vorliegens einer Straftat durch eine erwachsene Person auch keine Konstituierung als Privatkläger möglich. Des Weiteren weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass bei der Jugendanwaltschaft der Region Berner Jura-Seeland ein Verfahren betreffend allfälliger Verantwortlichkeit Minderjähriger hängig ist.