Der Vater des Verstorbenen, A.________, konstituierte sich mit Schreiben vom 26. Mai 2024 als Strafund Zivilkläger im Verfahren und ersuchte um Akteneinsicht. Mit Verfügung vom 28. Mai 2024 wurde A.________ im Verfahren wegen eines aussergewöhnlichen Todesfalls nicht als Privatkläger zugelassen. Gleichzeitig wurde das Gesuch um Akteneinsicht gutgeheissen. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 7. Juni 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1.