Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 28. Mai 2024 (BJS 23 21054) Regeste Art. 136 Abs. 1 Bst. b StPO; den Angehörigen verstorbener Opfer, die lediglich als Strafkläger am Verfahren beteiligt sind, kann die unentgeltliche Rechtspflege gestützt auf Art. 136 Abs. 1 Bst. b StPO gewährt werden (neue Rechtsprechung) Mit der Revision der StPO wurde Art. 136 Abs. 1 Bst. b StPO eingeführt, welcher neu auch den Opfern für die Durchsetzung der Strafklage einen grundsätzlichen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege gewährt.