4 fahren findet kein Prozess statt, bei dem kontradiktorisch über die bisherigen Beweisergebnisse verhandelt und im Rahmen einer Beweiswürdigung bereits verbindlich entschieden wird, welche Sachverhaltselemente aktenmässig erstellt sind (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesgerichts 1B_409/2018 vom 18. Februar 2019 E. 5.3 f.). 4.5 Weiter ist den Vorbringen des Beschwerdeführers zu entgegnen, dass ein psychiatrisches Gutachten nur unter der Annahme Sinn ergibt, die beschuldigte Person habe die Tat begangen. Ansonsten wäre das Gutachten gegenstandslos.