3 vom 2. Mai 2024 und die Einvernahme im Rahmen der Hafteröffnung vom 3. Mai 2024 vor. Auch die delegierte Einvernahme vom 2. Mai 2024 dauerte mehrere Stunden. Weiter hatte die Staatsanwaltschaft bereits vor der Anordnung der Begutachtung die Akten des Regionalgerichts betreffend Eheschutzverfahren und die Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend: KESB) ediert. Daraus ergaben sich weitere Informationen, welche die Aussagen der Ehefrau des Beschwerdeführers grundsätzlich stützten.