Es kann in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 197 vom 29. Mai 2024 E. 6 verwiesen werden, mit welchem die angeordnete Untersuchungshaft bestätigt wurde. 4.2 Im Zeitpunkt der Anordnung der Begutachtung lagen zwei umfangreiche, mehrere Stunden dauernde Einvernahmen mit der Ehefrau des Beschwerdeführers (eine polizeiliche Einvernahme vom 17. April 2024 sowie eine delegierte Einvernahme vom 1. Mai 2024) sowie eine delegierte Einvernahme mit dem Beschwerdeführer