Es besteht der dringende Tatverdacht, er habe seine Ehefrau D.________ in den Jahren 2017 bis 2024 mehrfach vergewaltigt, geschlagen, getreten, geschnitten, genötigt und mit dem Tod bedroht (er werde auch ihren Bruder und ihre Familie resp. sie mit den gemeinsamen Töchtern und sich selber töten). Zudem soll er seine Tochter E.________ tätlich (inkl. Würgen) angegangen haben. Es kann in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 197 vom 29. Mai 2024 E. 6 verwiesen werden, mit welchem die angeordnete Untersuchungshaft bestätigt wurde.