2 lich ist. Der Gutachtensauftrag ist so früh zu erteilen, dass die Expertise das Verfahren möglichst nicht verzögert. Das ist besonders bedeutsam, wenn die beschuldigte Person in Haft ist (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 4.4.3). Eine zügige Anordnung der Begutachtung ermöglicht es auch, allfällige tatrelevante Informationen raschmöglichst in die Tatrekonstruktion sowie in die Anklageschrift einfliessen zu lassen.