_, die Aufhebung der Verfügung betreffend Anordnung seiner psychiatrischen Begutachtung sowie die Aufhebung des Gutachtensauftrags. Zudem sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit Verfügung vom 10. Juni 2024 erteilte der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Mit Eingaben vom 21. Juni und 5. Juli 2024 liess die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer weitere Akten zukommen.