2. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 29. Mai 2024 (KZM 1077) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat den Beschwerdeführer unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens KZM 24 1077, festgesetzt auf CHF 400.00, sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 24 230, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern.