Die entsprechenden Protokolle seien den Parteivertretern zugestellt und die parteiöffentlichen Einvernahmen durchgeführt worden. Daneben habe die Staatsanwaltschaft keine weiteren wesentlichen Ermittlungshandlungen im Haftverlängerungsantrag erwähnt und spreche lediglich von der Durchführung der Schlusseinvernahmen. Zudem seien sämtliche Beweismittel durch die Strafverfolgungsbehörden bereits in einer Form festgehalten worden, auf welche keinen Einfluss mehr genommen werden könne.