Es werde dabei ausser Acht gelassen, dass der Beschwerdeführer über ein stabiles Umfeld verfüge. So seien seine Familienmitglieder seit der Inhaftierung des Beschwerdeführers stark involviert und kümmerten sich um seine persönlichen Belange. 5.7.6 Die Staatsanwaltschaft führt zur Rückfallprognose aus, dass der Umstand, wonach die vorgeworfenen Taten innert weniger Wochen begangen worden seien, zeige, dass beim Beschwerdeführer eine eigentliche Eskalation resp. Aggravation mit rascher Kadenz innert einem kurzen Zeitfenster auszumachen sei, was das Risiko für neuerliche Delikte erheblich steigere.