Sie hätten Geld machen wollen (EV Mitbeschuldigter Z. 820 f.). Der Mitbeschuldigte hat zwar aussagt, dass er ein bisschen Einfluss auf den Beschuldigten gehabt habe, letzterer habe aber auch mehrmals vorgeschlagen, dass sie gehen und Geld machen sollten (EV Mitschuldiger Z. 825). Die gestohlenen Fahrzeuge sind gemäss Aussagen des Mitbeschuldigten und des Beschuldigten von beiden gelenkt worden – dies ohne Berechtigung und in fahruntauglichem Zustand und unter anderem, um z.B. in Olten Betäubungsmittel beschaffen zu gehen (EV Mitbeschuldiger Z. 168, 195, 203, 210 ff., 714; EV Beschuldiger Z. 294, 395, 610 ff., 713, 724, 728).