__ mehrfachen Diebstahl, Hehlerei, Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Hausfriedensbruch sowie mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenver- kehrs- und Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. 4.3 Im Haftverlängerungsentscheid vom 29. Mai 2024 verwies das Zwangsmassnahmengericht zur Begründung des dringenden Tatverdachts zunächst auf die Ausführungen im Haftanordnungsentscheid vom 1. März 2024, in welchem es Folgendes festhielt: