3. Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Haftantrag vom 28. Februar 2024 wird dem Beschwerdeführer folgender Sachverhalt vorgeworfen: D.________, A.________ und E.________ wurden am 27.02.2024, 01.35 Uhr, in Zäziwil in einem in Stäfa (ZH) im Rahmen eines Einschleichdiebstahls am Abend des 21.02.2024 resp. in der Nacht auf den 22.02.2024 entwendeten Fiat 500 mit in Aarau (AG) entwendeten Kontrollschildern angehalten. Anlässlich der Durchsuchung des Fahrzeugs konnten mehrere Bankkunden- resp.