1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschuldigter/Beschwerdeführer) ein Strafverfahren (BM 24 9425) wegen Diebstahls, Hehlerei, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie Widerhandlungen gegen das Strassen- und Betäubungsmittelgesetz. Nachdem der Beschwerdeführer am 27. Februar 2024 vorläufig festgenommen worden war, ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) mit Entscheid vom 1. März 2024 die Untersuchungshaft für drei Monate, d.h. bis zum 26. Mai 2024 an.